Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen
Anträge zur Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen für das 1. Quartal 2022 können vom 17. Jänner bis zum 30. April 2022 bei der SVS gestellt werden und beträgt für das 1. Quartal 2022 € 1.800. Für die Zeit des Lockdowns November und Dezember 2021 beträgt sie € 2.000 und kann weiterhin beantragt werden. Für Neu-Versicherte sind die Antragsvoraussetzungen mit Stichtag für Neu-Versicherte mit 1. November 2021 festgesetzt.
Covid-19-Fonds beim Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
Die nächste Antragsphase des Covid-19-Fonds des KSVF, für alle Künstler_innen, die weder die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch im Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind, beginnt ebenfalls ab 17. Jänner 2022 und endet am 30. Juni 2022.
In diesem Zeitraum können Künstler:innen sowie Kulturvermittler:innen einmalig eine Beihilfe in Höhe von € 1.000 beantragen.
Härtefallfonds Phase 4 der WKO
Unterstützung zur Abfederung von Einnahmeausfällen selbständiger Künstler:innen und
Kulturarbeiter:innen: Für November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 ist die Antragstellung vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.
Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, Anfang 2022 dann mindestens 600 Euro. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.
Weiterführende Info:
Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung-Fonds
Überblick zu den Unterstützungsmaßnahmen