Filmpolitik

Kulturpolitisches Programm für die Zukunft

Kulturrat Österreich - Juli 2024
09.07.2024

Pressemitteilung

Kulturrat Österreich

Kulturpolitisches Programm für die Zukunft
Kulturrat Österreich – Juli 2024
https://www.kulturrat.at

Der Kulturrat Österreich ist seit über 20 Jahren Dachverband der
Interessenvertretungen in Kunst, Kultur und Freien Medien. Aufbauend auf
dieser Expertise hat der Kulturrat Österreich einen umfassenden Blick
auf die Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft geworfen: Wo gibt es
Verbesserungsbedarf, welche langjährigen Forderungen bestehen in den
einzelnen Sparten und wie können die Weichen für eine nachhaltige
Entwicklung gestellt werden? Daraus sind Forderungen entstanden, die
sich an die wahlwerbenden Parteien und die zukünftige Bundesregierung
richten.

Die Freiheit der Kunst ist nicht verhandelbar. Kunst, Kultur und Freie
Medien sind gesellschaftlich hoch relevant. Dem Publikum kommt ein
zentraler Stellenwert zu als integraler Teil der Kunst- und
Kulturproduktion. Die Arbeit des Kulturrat Österreich zielt auf eine
offene demokratische Gesellschaft mit offenen Zugängen und
Teilnahmemöglichkeiten für alle ab. Diskriminierung und Ausschlüsse
haben in einer freien Gesellschaft nicht nur keinen Platz, sondern
müssen aktiv bekämpft werden.

Kunst, Kultur und Freie Medien brauchen eine solide ökonomische Basis.
Faire und angemessene Bezahlung muss die Regel sein ‒ wie in allen
anderen Bereichen der Gesellschaft. Trotz positiver Entwicklungsschritte
in den letzten Jahren bleibt der Änderungsbedarf in der Budget- und
Förderpolitik groß. Ebenso selbstverständlich braucht es Systeme der
sozialen Absicherung, angepasst an die vielfältigen Arbeitsrealitäten in
Kunst und Kultur. In beiden Feldern sind die Probleme seit Jahren bekannt.

Kunst und Kultur sind auch Teil des Wirtschaftslebens. Die Creative
Industries sind heute ein bedeutender Player für Beschäftigung und
Wertschöpfung. Kunst und Kultur in allen Ausformungen sind ein zentraler
Standortfaktor. Dennoch dürfen Kunst und Kultur nicht nur ökonomisch
bewertet werden. Wichtig sind sowohl Regulierungen und Rahmenbedingungen
als auch die Akzeptanz von Kunst, Kultur und Freien Medien als Teil der
gesellschaftlichen Daseinsvorsorge.

Ohne freie Kunst, Kultur und Medien drohen wir in autoritären
Verhältnissen unterzugehen. Völkischer Nationalismus, Antisemitismus,
antifeministischer Backlash müssen verhindert werden. Rassismus, Trans-
und Homophobie sowie jeder anderen Art der Diskriminierung gilt es
konsequent entgegenzutreten. Kunst und Kultur können nicht alles lösen.
Sie tragen aber grundlegend zu einer offenen, demokratischen
Gesellschaft bei. Die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur
ist ein unerlässlicher Beitrag dazu.

Arbeit und Einkommen

Die Einkommenssituation im Sektor Kunst, Kultur und Freie Medien ist
nach wie vor geprägt von Unterbezahlung bis hin zur Selbstausbeutung.
Die Verhandlungsposition von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ist
denkbar schwach, kollektive Verhandlungsmöglichkeiten stehen erst am
Beginn. Mit der teilweisen Etablierung von Fair Pay im geförderten
Bereich hat sich zuletzt einiges bewegt. Es gilt das Momentum
beizubehalten für:

Faire Bezahlung für Arbeit = Fair Pay als Grundsatz in Kunst, Kultur
und Freien Medien:

+ Faire und angemessene Bezahlung als Fördervoraussetzung bei allen
öffentlichen Förderungen und entsprechende Bemessung der Förderhöhen
+ Etablierung von Fair Pay als Standard auch im nichtgeförderten Bereich
+ Jährliche Evaluierung der Fortschritte des Fair-Pay-Prozesses,
regelmäßige unabhängige Studien und Veröffentlichung der jeweiligen
Ergebnisse
+ Implementierung der Leitlinien der Europäischen Kommission für
Kollektivverträge von Solo-Selbstständigen in österreichisches Recht

Faire Bezahlung für Werknutzung = angemessenes Entgelt aus der
Verwertung der Rechte für Urheber_innen und ausübende Künstler_innen:

+ Direktvergütungen von online-Nutzungen für Urheber_innen und ausübende
Künstler_innen
+ Faire Abgeltung von Werknutzungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
+ Stärkung von Urheber_innenvertragsrechten, u. a. durch Rahmenverträge
+ Verbesserungen im Urheber_innenrecht hinsichtlich der
Aushandlungsmöglichkeiten von gemeinsamen Vergütungsregeln

Fair Play als Grundsatz in Kunst, Kultur und Freien Medien:

+ Verankerung von vorhandenen Muster-, Norm- und Rahmenverträgen als
Mindestvoraussetzung jedenfalls im geförderten Bereich
+ Förderpraxis, die rechtskonforme Arbeitsverhältnisse
selbstverständlich ermöglicht. Finanzielle Engpässe dürfen nicht zu
Lasten der Arbeitsbedingungen gehen (z. B. korrekte
Beschäftigungsverhältnisse, Mehr- und Überstundenzuschläge,
Abschlagszahlungen etc.)
+ Gezielte Fördermaßnahmen für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen
mit Betreuungsaufgaben
+ Ermöglichung von Kollektivverträgen in Einrichtungen des Bundes und
anderer Gebietskörperschaften (z. B. Abschluss des Kollektivvertrags für
die Bundesmuseen). Hierfür muss eine ausreichende Finanzierung
gewährleistet sein, um Orientierung an Fair Pay ohne Nivellierung nach
unten zu ermöglichen.

Soziale Rechte

Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen manövrieren in ihrem
Arbeitsleben vielfach durch multiple, parallele und abwechselnde
Erwerbsformen. Phasen der Erwerbslosigkeit sind ebenso typisch wie
unsichere Einkommensperspektiven und hohe Armutsgefährdung. In den
Sozialversicherungssystemen ist diese Realität nicht abgebildet,
existenzbedrohende Situationen können jederzeit entstehen – und das gilt
für viele andere prekär Tätige gleichermaßen. Versicherungslücken,
Altersarmut und ein eklatanter Gender Pay Gap verschärfen die soziale
Schieflage zusätzlich. Der Kulturrat Österreich fordert:

Weiterentwicklung des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF):

+ Ausweitung der grundsätzlich Zuschussberechtigten auf Künstler_innen,
Kultur- und Medienarbeiter_innen
+ Anhebung des Zuschusshöchstbetrags
+ Abschaffung der Einkommensuntergrenze und Erhöhung der Obergrenze
+ Ausweitung des Einzahler_innenkreises und zukunftsfähige Sicherung der
Fondseinnahmen unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen

Absicherung in Phasen der Erwerbslosigkeit:

+ Erleichterungen bei der Anwartschaft zum Arbeitslosengeld für Berufe
mit typischerweise kurzen Beschäftigungsverhältnissen. Alle, die in die
Arbeitslosenversicherung einzahlen, müssen bei Arbeitslosigkeit einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
+ Arbeitslosenversicherung, die auch bei der Kombination von
unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit den Bezug von
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe praktikabel macht – ohne Gefahr,
dass spätere selbstständige Einkünfte und eine rückwirkende
Pflichtversicherung AMS-Rückforderungen auslösen.
+ Ausweitung der Möglichkeit der Ruhendmeldung auf alle Neuen
Selbstständigen
+ Einführung eines Einkommens-Abgrenzungsmodells für den selbstständigen
Zuverdienst, nach dem eruiert wird, ob die Geringfügigkeitsgrenze
während dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe überschritten
ist oder nicht (analog der Möglichkeit zur Abgrenzung der Einkünfte bei
Kinderbetreuungsgeld)
+ Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zumindest in der Höhe des
Existenzminimums, inklusive automatischer Valorisierung
+ Zuverdienstmöglichkeit, bei niedrigem Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe zumindest bis zur Höhe der Armutsgefährdungsgrenze

Soziale Absicherung in allen Lebenslagen:

+ Finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall ‒ in existenzsichernder
Höhe, als Teil der Pflichtversicherung, für Solo-Selbstständige
jedenfalls ab dem vierten Tag
+ Beseitigung von Ausschlüssen beim einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld. Auch Personen mit (berufstypisch)
diskontinuierlicher Erwerbstätigkeit und nicht durchgehender
Pflichtversicherung müssen zwischen allen Optionen wählen können.
+ Zuverdienstmöglichkeit bei niedriger (Alters-)Pension zumindest bis
zur Höhe der Armutsgefährdungsgrenze, ohne die Ausgleichszulage zu verlieren
+ Zugang zu sozialer Absicherung für alle, die hier leben
+ Bedingungsloses existenzsicherndes Grundeinkommen für alle mit dem
Ziel der Existenzsicherung auch unabhängig von Erwerbsarbeit

Budget und Förderpolitik

Dotierung und Förderpraxis müssen die faire Bezahlung von in Kunst und
Kultur Tätigen und die Etablierung von Kollektivverträgen ermöglichen,
ohne die Anzahl und Vielfalt der geförderten Aktivitäten und deren
Ausstattung zu reduzieren. Dafür bedarf es einer signifikanten
Budgeterhöhung für Kunst und Kultur und eines nachhaltigen
Finanzierungsplans aller Gebietskörperschaften auf Basis einer
zeitgemäßen Förderpolitik und -verwaltungspraxis.

Zuverlässige Förderung von Kunst und Kultur:

+ Für die Freie Kunst- und Kulturszene Verdoppelung des Budgets, das
bedeutet: Anhebung des auf Basis des Kunstförderungsgesetzes vergebenen
Förderbudgets auf mindestens 0,2 Prozent der Bundesausgaben
+ Anhebung der öffentlichen Kunst- und Kulturausgaben auf mindestens 1 %
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf Basis definierter Wirkungsziele
+ Konsequente jährliche Valorisierung der Budgetmittel, für die prekäre
Freie Szene sind fehlende Indexierungen Existenz gefährdend
+ Absicherung und Weiterentwicklung einer vielfältigen Kunst- und
Kulturproduktion sowie ‑vermittlung mit niedrigen Zugangsschwellen für
alle in Österreich lebenden Menschen als integraler Teil der
Daseinsvorsorge (öffentliche Infrastruktur von Wasser- und
Energieversorgung, Bildung über Gesundheit bis Kunst und Kultur)

Grundlegende Reform des Förderwesens für eine zeitgemäße Förderpolitik:

+ Erarbeitung einer Kunst- und Kulturstrategie des Bundes in einem
partizipativen Prozess als Basis einer umfassenden Reform des Förderwesens
+ Stärkere Input-Orientierung in der Kulturförderung: Anstelle von
Output-Indikatoren (z. B. Anzahl Produktionen, Vorstellungen,
Ticketverkäufe) ist der kulturelle und gesellschaftliche Mehrwert in den
Mittelpunkt zu stellen, u. a. durch Förderung von Entwicklungsprozessen
und Partizipationsmöglichkeiten – Qualität von Arbeitsprozessen vor
Quantität der Projekte.
+ Verbindliche Einhaltung von Fair-Pay-Standards bei der Bemessung der
Förderhöhen
+ Systematisches Screening des bestehenden Förderwesens, um Barrieren
und Diskriminierungen auf inhaltlicher, struktureller und personaler
Ebene in Zugang, Beteiligung und Repräsentation von Minderheiten und
marginalisierten Gruppen abzubauen
+ Ermöglichung von Querschnittsprojekten mittels Einrichtung
ressort-übergreifender Gremien und Förderausschreibungen, besetzt mit
Expert_innen aus den jeweiligen Bereichen und gemeinsamer Dotierung
(z. B. im Bereich Kultur und Bildung, Jugendarbeit, Umweltschutz,
Gesundheitsprävention, Wissenschaft etc.)
+ Nutzbarmachung der Expertise und des Erfahrungsschatzes der
eingesetzten Jurys und Beiräte mittels Veröffentlichung jährlicher
Jury-/Beiratsempfehlungen auf Basis ihrer Tätigkeit
+ Wiederbelebung der angewandten Kulturforschung zur wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluierung kulturpolitischer Entwicklungen mit eigener
Dotierung, Definition von Forschungsinteressen und öffentlichen
Ausschreibungen

Modernisierung der Vergabepraxis = mehr Effizienz, Transparenz und
Planbarkeit:

+ Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von administrativem Aufwand in
Relation zur Förderhöhe mittels unabhängiger Studien
+ Einführung mehrstufiger Ausschreibungsverfahren bei thematischen
Fördercalls
+ Ausbau mehrjähriger Förderverträge für Kunst- und Kulturakteur_innen
mit kontinuierlicher Tätigkeit, inklusive Valorisierung der jährlichen
Fördersumme
+ Einführung aussagekräftiger schriftlicher Begründungen zu
Förderentscheidungen auf Basis der Vergabekriterien, insbesondere bei
Ablehnungen und wenn die zuerkannte Förderhöhe nicht der Antragssumme
entspricht (z. B. welche Aktivitäten haben nicht überzeugt, welche
Kosten werden als zu hoch eingeschätzt etc.)
+ Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlichen und
inhaltlichen Gesichtspunkten unter Einbeziehung der jeweils relevanten
Interessenvertretungen via Vorschlagsrecht und Einspruchsmöglichkeiten
in transparenten Verfahren
+ Erarbeitung eines Koordinierungsplans zwischen den
Gebietskörperschaften, um schrittweise die Verwaltungspraxis besser
aufeinander abzustimmen

Medien-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik

Kunst und Kultur sind nicht isoliert zu betrachten. Eine aktive
Kulturpolitik muss den Blick auf politische Gestaltungsräume in allen
Bereichen des Zusammenlebens richten. Das heißt: Neben naheliegenden
Feldern wie Bildungs- oder Medienpolitik ist Kunst und Kultur jedenfalls
auch im FremdenUNrecht und bei der Regulierung neuer technologischer
Entwicklungen in den Fokus zu nehmen:

Öffentlich-rechtliche und Freie Medien stärken:

+ Politisch unabhängiger ORF und dementsprechende Gremienreform
(Stiftungs- und Publikumsrat), die Expert_innen aus Kunst und Kultur
verpflichtend einbindet
+ Konsequente Stärkung Freier Radios und Community TVs durch
Weiterentwicklung von Förderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die
sowohl den Alleinstellungsmerkmalen Offener Zugang, Werbefreiheit und
Gemeinnützigkeit als auch dem Entwicklungsbedarf aufgrund des digitalen
Wandels Rechnung tragen.
+ Stärkere Berücksichtigung und Sendung von Kunst- und
Kulturproduktionen aus Österreich
+ Weiterentwicklung und finanzielle Aufstockung der
qualitätsorientierten Medienförderung und Journalist_innenausbildung

Kunst und Kultur in alle Facetten der Bildungspolitik einbeziehen,
notwendige Strukturen für kulturelle Bildung ausbauen:

+ Höheres Angebot an Unterrichtseinheiten und Sicherstellung höchster
Qualitätsstandards in der Pädagog_innenausbildung in allen
künstlerischen Fächern aller Schulformen
+ Finanzierung zusätzlicher Studienplätze im tertiären Bereich und
Verbesserung von Quereinstiegsmodellen für Pädagog_innen
+ Nachfolgemodell der Fachkoordination in den Bildungsdirektionen
+ Mittelerhöhung für Inklusion und Kulturvermittlung

Strukturelle Einbeziehung der Zivilgesellschaft:

+ Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform im für Kunst und Kultur
zuständigen Ministerium mit Politik, Verwaltung und
Interessenvertretungen (soll mindestens 4x im Jahr tagen)

Einhaltung internationaler Verpflichtungen:

+ Erleichterung des Kulturaustausches mit Ländern des Globalen Südens
entsprechend der Verpflichtung gemäß der UNESCO-Konvention zum Schutz
und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, insbesondere:
+ Anpassung der Anforderungen für ankommende Künstler_innen und
Kulturarbeiter_innen im Visa-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht an die
Arbeitsrealitäten im Kunst- und Kulturbereich
+ Etablierung eines „Fremdenrechtsforums“ Kunst und Kultur analog zum
Wissenschaftsbetrieb

Kunst und Kultur als Querschnittsmaterie etablieren:

+ Festlegung von Kunst und Kultur als Staatsziel (Folgeabschätzung
gesetzlicher Maßnahmen und Kulturverträglichkeitsprüfung für alle Bereiche)
+ Einrichtung einer umfassenden, mehrsprachigen Beratungsstelle für
Angelegenheiten der sozialen Absicherung mit rechtsmaterien- und
institutionenübergreifender Expertise ohne Sanktionsandrohung, aber der
Möglichkeit, rechtsverbindlich Auskunft zu erteilen
+ Einrichtung einer interministeriellen Steuerungsgruppe für Kunst und
Kultur (von Kulturvermittlung, Auslandskulturpolitik, Urheber_innenrecht
bis zur sozialen Lage), die mindestens einmal im Jahr Vorhabensberichte
mit Folgenabschätzung veröffentlicht

Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) reglementieren:

+ Verantwortungsvolle Regulierung und Kennzeichnungspflicht des
Einsatzes von KI
+ Faire Vergütungen von Urheber_innen bei KI-Nutzungen
+ Ausschluss von Förderung für rein KI-erstellte Kunst- und
Kulturproduktionen (z. B. Übersetzungen etc.)
+ Weitere Maßnahmen zur Unterstützung eines kompetenzorientierten
Einsatzes von KI in Kunst, Kultur und Freien Medien
+ Möglichkeit für Urheber_innen, die Einspeisung der eigenen Werke in
KI-Systeme zu untersagen

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