Durch die spezifische Arbeitssituation von Filmschaffenden kommt dem Arbeitsrecht im Filmbereich besondere Bedeutung zu. War es noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbstverständlich, dass die weitaus größte Zahl der Filmschaffenden angestellt wurde und damit dem Schutz des Arbeitsrechts unterlagen, hat sich insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten die Situation dramatisch verändert und (Schein)Selbständigkeit drastisch zugenommen. Neuere gesetzliche Regelungen wie die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze haben weiter zur Aushöhlung des Arbeitnehmer_innenschutzes beigetragen. Daher ist das Arbeitsrecht ein zentraler Bereich der Arbeit des Dachverbandes.