Das Urheber:innenrecht schützt das geistige Eigentum von Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten (im Filmbereich: Filmschauspieler:innen). Es legt fest, dass nur Urheber:innen bestimmen, was mit ihrer schöpferischen Leistung geschehen darf, und zwar in wirtschaftlicher Hinsicht und auch zu ihrem ideellen Schutz. Alle Rechte sind dem/der Urheber:in vorbehalten, das bedeutet, dass jede kommerzielle Nutzung der Bewilligung der/des Urheber:in bedarf. Diese Rechte werden in der Regel von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, in Österreich von der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS).
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern finden österreichische Filmschaffenden eine schwierige Situation vor – ihre schwache Verhandlungsposition wird durch ein unzureichendes Urheber:innenrechtsgesetz nicht gestärkt.