Urheber:innenrecht

Das Urheber:innenrecht schützt das geistige Eigentum von Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten (im Filmbereich: Filmschauspieler:innen). Es legt fest, dass nur Urheber:innen bestimmen, was mit ihrer schöpferischen Leistung geschehen darf, und zwar in wirtschaftlicher Hinsicht und auch zu ihrem ideellen Schutz. Alle Rechte sind dem/der Urheber:in vorbehalten, das bedeutet, dass jede kommerzielle Nutzung der Bewilligung der/des Urheber:in bedarf. Diese Rechte werden in der Regel von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, in Österreich von der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS).
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern finden österreichische Filmschaffenden eine schwierige Situation vor – ihre schwache Verhandlungsposition wird durch ein unzureichendes Urheber:innenrechtsgesetz nicht gestärkt.

Hilfreiche Links
Downloads

ray1220_VdFS.pdf
Im November 2020 erschien in der Zeitschrift Ray ein Interview mit dem Koordinator der Initiative Urhebervertragsrecht Gernot Schödl, der Geschäftsführerin des Dachverbandes der Filmschaffenden, Maria Anna Kollmann sowie dem Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, Gerhard Ruiss.
Weitere Artikel aus dem Bereich Urheber:innenrecht