Der Begriff Filmpolitik subsumiert die Interessen der Politik am Film. Dieses Interesse wird fast ausschließlich materiell, also durch Subventions- und Förderpolitik ausgedrückt. Subventionierte und ohne Auftrag hergestellte Projekte bilden allerdings nur einen sehr kleinen Anteil der gesamten Filmproduktion. Wichtig sind Fragen des Erhalts bzw. Aufbaus von Infrastruktur und die Schaffung eines steuerlichen Anreizmodell.
2019 hat der Dachverband die Anlaufstelle #we_do! ins Leben gerufen. Gefördert von der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden/VdFS, der Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien/VAM und dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, steht die Stelle allen von Machtmissbrauch betroffenen Filmschaffenden zur Verfügung.
Das Urheber:innenrecht schützt das geistige Eigentum von Urheber:innen und Leistungsschutzberechtigten (im Filmbereich: Filmschauspieler:innen). Es legt fest, dass nur Urheber:innen bestimmen, was mit ihrer schöpferischen Leistung geschehen darf, und zwar in wirtschaftlicher Hinsicht und auch zu ihrem ideellen Schutz.
In Österreich gilt ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Entscheidend dabei ist, ob Anstellungsverhältnisse oder Selbständigkeit vorliegt. Die Mehrzahl der Filmschaffenden müss(t)en laut Gesetz angestellt werden, nur jene, die ein fertiges Werk abliefern sind selbständig tätig.
War es noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbstverständlich, dass die weitaus größte Zahl der Filmschaffenden angestellt wurde und damit dem Schutz des Arbeitsrechts unterlagen, hat sich die Situation verändert und (Schein)Selbständigkeit drastisch zugenommen. Neuere gesetzliche Regelungen wie die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze haben weiter zur Aushöhlung des Arbeitnehmer_innenschutzes beigetragen.